Algemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Rechtsbeziehungen mit uns gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2. Die Anwendung abweichender, ergänzender oder entgegenstehender AGB unserer Kunden oder Dritter wird ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen, auf ein Schreiben Bezug nehmen, das AGB unseres Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, oder für den Fall der Vornahme gegenseitiger Erfüllungsleistungen.

2. Angebote und Vertragsschluss
2.2. Unsere Angebote auf elektronischem Wege, in unseren Print- und Onlinemedien, wie Kataloge, Verkaufsflyer oder unserem Onlineshop, in denen wir Preise abdrucken oder anzeigen sind stets freibleibend und unverbindlich. Unwesentliche Änderungen in Ausführung und Material der Ware bleiben vorbehalten, sofern sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar sind.
2.3. Durch einen Auftrag gibt der Kunde ein Angebot ab, an das er 2 Wochen gebunden ist. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme dieses Auftrags durch uns zustande. Die Annahme kann wahlweise durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware bzw. durch Erbringung der Leistung erfolgen.
2.4. Durch einen Auftrag gibt der Kunde ein Angebot ab, an das er 2 Wochen gebunden ist. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme dieses Auftrags durch uns zustande. Die Annahme kann wahlweise durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware bzw. durch Erbringung der Leistung erfolgen.
2.1. Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen wie bspw. Behörden, Krankenhäuser, Zahnärzte, zahntechnische Labore, Handel- und Gewerbetreibende und nur in handelsüblichen Mengen.

3. Mengen
3.1. Für den MULTIDENT Onlineshop besteht ein Mindestbestellwert in Höhe von 50,00 €.
3.2. Sämtliche Mengen und Maßangaben der von uns zu berücksichtigenden Einbaugegebenheiten in Bestellungen des Kunden basieren auf Angaben des Kunden oder seines Bevollmächtigten, es sei denn, das Aufmaß wird durch uns oder einen von uns Beauftragten genommen. Stellen sich nachträglich Abweichungen heraus, gehen die dadurch bedingten Mehrkosten zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Abweichungen beruhen auf einem von uns zu vertretenden unrichtigen Aufmaß.
3.3. Die Regelung unter Ziff. 3.2 gilt entsprechend, wenn sich bei der technischen Installation/Montage Mehrkosten ergeben, die auf von uns nicht zu vertretenden Umständen beruhen.

4. Vertrieb gefährlicher Stoffe gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
4.1. Produkte, die der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) unterliegen, werden ausschließlich an dazu berechtige Erwerber abgegeben.
4.2. Mit der Bestellung versichert und bestätigt der Kunde, dass er volljährig und zum Erwerb der betreffenden Stoffe oder Gemische berechtigt ist sowie sie ausschließlich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verwendet werden. Außerdem versichert der Kunde, dass alle (weiteren) rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz dieser Produkte erfüllt sind. Ein Weiterverkauf der der ChemVerbotsV unterliegenden Produkte ist ausgeschlossen.
4.3. Der Kunde nimmt die dem Produkt beigefügten Sicherheitsdatenblätter zur Kenntnis und beachtet insbesondere die Vorgaben zur Verwendung, zum sicheren Umgang, zur Lagerung sowie zur Entsorgung der Produkte.

5. Preise
5.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise in EURO als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und weiteren Kosten wie insb. Verpackungs- und Versand-/Transportkosten sowie etwaige Zölle.
5.2 Bei Reparaturaufträgen werden Anfahrtszeiten, Fahrzeugkosten, Wartezeiten sowie eventuelle Montagezeiten und Ersatzteile gesondert berechnet.

6. Zahlungen, Verzug und Einreden
6.1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
6.2. Für den Kunden besteht als alternatives Zahlungsmittel die Möglichkeit, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Frist für die Vorankündigung des Einzugs (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde sorgt für die Deckung des Kontos. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, wenn der Kunde die Nichteinlösung oder Rückbuchung zu vertreten hat.
6.3 Bei der Bestellung von Investitionsgütern (Geräten und Einrichtung) ab einem Auftragswert von 10.000,00 €, bei denen die Lieferzeit auf Wunsch des Kunden mehr als 3 Monate nach Auftragserteilung beträgt, wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Brutto-Auftragswertes fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung zu leisten. Der Restbetrag ist nach Lieferung der Ware zu zahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
6.4. Bei Verzug des Kunden können wir nach den gesetzlichen Vorschriften Verzugszinsen und Schadensersatz verlangen. Der Kunde kommt mit einer Zahlung insbesondere auch ohne vorherige Mahnung in Verzug, wenn er Rechnungsbeträge von Entgeltforderungen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung (ohne jeden Abzug) bezahlt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
 6.5. Wir sind berechtigt, ab der zweiten Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 € pro Schreiben zu fordern. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.6. Sollte uns nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kun-den bekannt werden, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, so können wir noch aus-stehende Leistung so lange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder uns Sicherheit für sie geleistet worden ist. Ist der Kunde nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist weder zur Zug-um-Zug-Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung bereit, steht uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
6.7. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein zugrundeliegender Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. 6.8. Die Abtretung von Ansprüchen aus den mit uns geschlossenen Verträgen ist nur mit unserer Zustimmung möglich; dies gilt nicht für Geldforderungen oder wenn der Kunden ein überwiegendes Interesse an der Abtretung des Anspruchs hat.

7. Lieferzeit und -termin, Teilleistungen
7.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben bzw. vereinbart ist, handelt es sich bei den angebenden Lieferzeiten um Zirka-Angaben, deren Einhaltung von uns nicht garantiert wird. Dies bzw. entsprechendes gilt insbesondere für Lieferfristen bzw. Liefertermine von Investitionsgütern. Die Lieferzeit für Verbrauchsgüter beträgt innerhalb Deutschlands in der Regel ein bis fünf Werktage ab Bestelldatum.
7.2. Der Eintritt eines außergewöhnlichen Ereignisses nach Ziffer 10 oder einer von uns nicht zu vertretenden Nicht-Verfügbarkeit der Leistung berechtigt uns, die geschuldete Leistung um die Dauer der Behinderungen zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
7.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn a) die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und c) dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

8. Abnahme und Gefahrtragung
8.1. Wenn der Kunde nach einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme nicht vornimmt oder ausdrücklich verweigert, können wir vom Vertrag zurücktreten oder/und Schadensersatz verlangen. Als Schadensersatz können wir statt des uns konkret entstandenen Schadens pauschal 25 % der Auftragssumme fordern, wobei dem Kunden der Nachweis offensteht, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.2. Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt vorbehaltlich Ziffer 8.3. auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder MULTIDENT noch andere Leistungen (z. B. Installation) übernommen hat. Verzögert sich die Absendung infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Zeitpunkt an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und MULTIDENT dies dem Kunden angezeigt hat.
8.3. Der Versand von Arzneimitteln gemäß der Leitlinie vom 05.11.2013 für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln GDP-LL/Kapitel 9 (2013/C 343/01) wird auf Gefahr der MULTIDENT durchgeführt. Solange sich ein Produkt nach der EU-Verordnung über Medizinprodukte vom 05.04.2017 (Verordnung (EU) 2017/745) in dem Verantwortungsbereich von MULTIDENT befindet, trägt MULTIDENT dafür Sorge, dass die Lager- und Transportbedingungen den Vorgaben des Herstellers entsprechen.
8.4. Die Belieferung ins europäische Ausland erfolgt ausschließlich als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr. 1b in Verbindung mit § 6a UStG. Voraussetzung ist eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden, die er uns bei Bestellung oder jedenfalls vor Versand mitteilen muss. Als Rechnungsadresse muss die Adresse der steuerlichen Registrierung verwendet werden.

9. Installation von Geräten und Einrichtungsgegenständen, Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1. Aufstellung, Montage und Inbetriebsetzung werden, wie gegebenenfalls erforderliche gesetzliche Prüfungen, gesondert berechnet, sofern Abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Diese Leistungen erfolgen durch unser Fachpersonal.
9.2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle notwendigen Vorbereitungen für die Installation von Geräten getroffen sind, insbesondere, dass alle baulichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen am Installationsort dafür gegeben sind. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung der erforderlichen Stromversorgung, Internetanschlüsse und der Zugang zu relevanten IT-Systemen. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, haften wir nicht für daraus resultierende Verzögerungen oder Mehrkosten.
9.3. Etwaig erforderliche Bau- und Installationsleistungen (z. B. Verlegung und Anschluss von Wasser Zu- und Abflussleitungen, Druckluft, Elektrizität und Gas oder LAN-Kabel) sind nicht von unserer Leistungspflicht umfasst.

10. Leistungsstörungen durch höhere Gewalt
10.1. Wenn eine Vertragspartei aufgrund höherer Gewalt ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, muss sie dies unverzüglich der anderen Partei mitteilen. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, ist von der Erfüllung der Leistungspflicht und jeglicher Schadensersatzpflicht befreit, sofern die Mitteilung rechtzeitig erfolgt. Bei vorübergehenden Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt gelten diese Folgen nur so lange, wie das Hindernis die Vertragserfüllung behindert. Dauerhafte Leistungshindernisse infolge höherer Gewalt, die länger als 120 Tage andauern, berechtigen zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen.
10.2. Höhere Gewalt ist ein äußeres, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet bzw. überwunden werden kann, und das eine Vertragspartei daran hindert, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Solche Ereignisse sind insbesondere Krieg bzw. bewaffnete Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, von Behörden ausgerufene gesundheitliche Notlagen, Arbeitsunruhen sowie vergleichbare Umstände.
10.3. Den Nachweis für das Vorliegen höherer Gewalt obliegt der Partei, die sich darauf beruft. Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den unter Ziff. 10.2. Satz 2 aufgezählten Ereignissen das Vorliegen eines Falles höherer Gewalt vermutet.
10.4. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen der Leistungsstörungen unberührt.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und aus einer laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
11.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
11.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen gegenüber Unternehmern beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine der-artige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
11.4. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen oder/und sonst wiederzuverwerten. Für diese Fälle gilt ergänzend folgendes:
11.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
11.4.2. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverwertung insgesamt bzw. in Höhe unseres entsprechenden Miteigentumsanteils gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen.
11.4.3. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies doch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
11.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.

12. Gewährleistung und Mängelrüge
12.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlich zwingenden Mängelvorschriften.
12.2. Mängelrechte bestehen nur für Neuware. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wird keine Haftung. Unsere Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn der Mangel auf einer unsachgemäßen Behandlung bzw. einem Eingriff in die Ware durch den Kunden oder Dritte beruht. Wird durch eine solche Behandlung bzw. solchen Eingriff die mögliche Mängelbeseitigung erschwert, hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
12.3. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung oder sonst (ii) innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
12.4. Ist die Ware mangelhaft und nicht gemäß Ziffer 12.3. genehmigt, kann der Kunde die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) verlangen. Dabei steht uns das Wahlrecht der Nacherfüllungsart zu, sofern dem Kunden nicht eine Form der Nacherfüllung unzumutbar ist. Wir können eine Art bzw. beide Arten der Nacherfüllung verweigern, wenn diese unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist/sind. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die beanstandete Ware zurückzusenden, wobei wir die Kosten der günstigsten Versandart übernehmen; die Rücksendung von Waren mit temperaturgeführtem Versand gemäß Ziff. 8.3. ist nur nach vorheriger Anmeldung des Kunden möglich.
12.5. Falls die Nacherfüllung gemäß Ziffer 12.4. fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
12.6. Der Kunde muss den Nachweis für die Mangelhaftigkeit der Ware zum maßgeblichen Zeitpunkt erbringen.
12.7. Die Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bzw. Abnahme des Werkes.
12.8. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffer 13 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

13. Allgemeine Haftungsbegrenzung
13.1. Unsere Haftung ist gemäß diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen begrenzt bzw. ausgeschlossen.
13.2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, soweit sie aufgrund einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht. Im Falle der Verletzung einer solchen Pflicht ist die Haftung beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
13.3. Eine über Ziffer 13.2. hinausgehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs (u. a. deliktische Haftung, vertragliche Haftung, Verzug, Mängel(folge)haftung, Aufwendungsersatz, Unmöglichkeit, Rücksichtnahmepflichten) – ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten in gleichem Umfang für unsere Organe, Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
13.4. Eine über hiesige Haftungsbeschränkungen der Ziffer 13 hinausgehende Haftung gilt insbesondere nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Bedienung der gelieferten IT-Systeme durch den Kunden oder Dritte entstehen sowie für Störungen, die durch vom Kunden bereitgestellte IT-Infrastruktur oder -Software verursacht werden. Wir übernehmen auch keine Haftung für Verluste von Daten, die durch unterlassene oder fehler-hafte Sicherungen seitens des Kunden nicht abgewendet wurden; der Kunde ist selbst für die regelmäßige und vollständige Sicherung seiner Daten verantwortlich.
13.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen der Ziffer 13 gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine (verschuldensunabhängige) Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Salvatorische Klausel
14.1. Erfüllungsort ist Oldenburg.
14.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder-vermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Oldenburg. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am individuell vereinbarten Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vor-rangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
14.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
14.4. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

15. Datenschutz
15.1. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der unter https://www.multident.de/rechtliches/datenschutz/  abrufbaren Datenschutzerklärung.
15.2. Selbstverständlich werden alle personenbezogenen Daten streng vertraulich behandelt und die schutzwürdigen Belange des Kunden streng berücksichtigt.


Stand: November 2024