Allgemeine Geschäftsbedingungen Valisy GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Für alle, auch zukünftigen, Rechtsbeziehungen mit uns gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen (im Folgenden: AGB), ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

1.2. Die Anwendung abweichender, ergänzender oder entgegenstehender AGB unserer Auftraggeber oder Dritter wird ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen, auf ein Schreiben Bezug nehmen, das AGB unseres Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, oder für den Fall der Vornahme gegenseitiger Erfüllungsleistungen.

2. Angebot, Vertragsschluss, Vertragssprache, Unterbeauftragung

2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.

2.2. Durch eine Auftragserteilung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. An dieses Angebot ist der Auftraggeber 2 Wochen gebunden ist. Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn das verbindliche Angebot des Auftraggebers durch uns angenommen wird. Die Annahme erfolgt unsererseits durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder mit erster Erfüllungshandlung. Mündliche Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge bedürfen für ihre Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. Wir behalten uns das Recht vor, nicht bestätigte Aufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

2.3. Die vorab von uns erbetenen Informationen sind von dem Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Werden dem Auftraggeber Fragebögen übersandt, sind diese vom Auftraggeber vollständig und korrekt auszufüllen. Die ordnungsgemäße und richtige Angabe aller erfragten Informationen ist Grundlage des Vertrages.

2.4. Bei einer Beauftragung über den Valisy Onlineshop gilt in Ergänzung zu 2.2: Der Auftraggeber gibt das verbindliche Angebot durch das Anklicken des Buttons Auftrag erteilen ab. Die im Anschluss an den Auftragseingang automatisch erzeugte Eingangsbestätigungs-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebotes dar, sondern dokumentiert lediglich, dass das Auftragsangebot bei uns eingegangen ist. Der Vertrag wird erst mit Übersendung der Auftragsbestätigungs-E-Mail geschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, Online-Aufträge nicht anzunehmen. Die Entscheidung darüber liegt in unserem freien Ermessen. Sofern wir einen Online-Auftrag nicht annehmen, teilen wir dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.

2.5. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Zur Wahrung der Textform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail.

2.6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer und in einem Fall höherer Gewalt (insbesondere bei Hindernissen aufgrund von Krieg, Streik, Handelsbeschränkungen, gesetzlicher und behördlicher Anordnungen, Pandemie und Epidemie, sowie Naturkatastrophen). Der Auftraggeber wird über eine Nichtverfügbarkeit der zur Validierung notwendigen Ware, und der dadurch bedingten Nichterbringbarkeit der Dienstleistung unverzüglich informiert.

2.7. Wir sind berechtigt, Aufträge abzulehnen oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere, wenn sich der Auftraggeber gegenwärtig oder in der Vergangenheit im Zahlungsverzug befindet oder befand oder die zuvor durchgeführte Bonitätsprüfung für den Auftraggeber negativ ausfällt.

2.8. Wir sind berechtigt, Dritte mit Teilleistungen zu beauftragen oder uns der Hilfe Dritter zur Leistungserfüllung zu bedienen.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber ist zur ordnungsgemäßen Mitwirkung an der Durchführung des Auftrags verpflichtet. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass uns sämtliche Informationen und notwendigen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei zur Verfügung gestellt werden und die zu prüfenden Anlagen, Maschinen und Geräte für uns zugänglich und betriebsbereit sind. Die vorab übersandten Hinweise zum Ablauf der Validierung oder Schulung sind zu beachten und der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, die darin aufgeführten vorbereitenden Tätigkeiten auszuführen. Vor Ort ist eine Mindestbetreuung durch unterrichtetes Personal des Auftraggebers zu gewährleisten.

3.2. Wir sind berechtigt, erbrachte Dienstleistungen in voller Höhe in Rechnung zu stellen, selbst wenn die vereinbarte Leistung nicht oder nur unvollkommen von uns ausgeführt werden kann und dies darauf beruht, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist oder die ordnungsgemäße Durchführung aus sonstigen Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, verhindert wird. Gleiches gilt für die zusätzliche Berechnung von Mehraufwand neben dem vereinbarten Preis, wenn der Mehraufwand aufgrund mangelnder Mithilfe, aufgrund von Verzögerungen oder aus sonstigen Hinderungsgründen durch den Auftraggeber verursacht wurde.

4. Grundlagen der Durchführung der Validierung

Die von uns durchgeführte Validierung, als auch die dokumentarisch festgehaltene Prüfung, werden auf Grundlage der jeweils gültigen DIN EN ISO 17665:2006-1, der DIN EN 13060:2015 und der DIN SPEC 58929:2012, der DIN EN ISO 15883-1, -2 und -5, sowie den Leitlinien der DGSV / DGKH und AKI durchgeführt, begutachtet und bewertet.

5. Preise

5.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn nicht einzelvertraglich ein anderer Preis vereinbart und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen wurde.

5.2. Preisänderungen werden einen Monat nach Bekanntgabe wirksam. Dem Auftraggeber, der von einer Preisänderung betroffen ist, steht ein Rücktrittsrecht zu. 5.2. Bei mehrjährig laufenden Verträgen sind die bei Vertragsschluss zugesicherten Preisen für die gesamte Laufzeit bindend.

6. Zahlungen

6.1. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung nicht etwas anderes ergibt.

6.2. Wir sind berechtigt, bereits erbrachte Teilleistung abzurechnen. Nach Auftragserfüllung und Abnahme wird von uns die Endrechnung erstellt. Für die Endrechnung gilt Ziffer 6.1 entsprechend.

6.3. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Frist für die Vorankündigung des Einzugs (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Auftraggeber sorgt für die Deckung des Kontos. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Nichteinlösung oder Rückbuchung zu vertreten hat.

6.4. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach der Fälligkeit der Zahlung oder einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Maßgebend ist der Zahlungseingang bei uns. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Wir sind berechtigt, ab der zweiten Mahnung Mahngebühren in Höhe von € 5,00 pro Schreiben zu fordern. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.5. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung selbst zu bestimmen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Auftraggebers gutzuschreiben sind.

6.6. Sollte uns nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt werden, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, so können wir bei Bestehen einer Vorleistungspflicht unsere Leistung solange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder uns Sicherheit für sie geleistet ist.

6.7. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtswirksam festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Stornierungen

7.1. Stornierungen für beauftragte Dienstleistungen sind schriftlich zu erklären und grundsätzlich kostenpflichtig. Der Auftraggeber trägt in jedem Fall die Kosten für bereits erbrachte Leistungen von Fremdunternehmen und Waren, die für die Durchführung der Validierung bestellt wurden.

7.2. Die Verschiebung von Prüfterminen vor Ort, die von dem Auftraggeber weniger als 7 Werktage im Voraus erklärt werden, ist aufgrund der bereits durchgeführten vorbereitenden Tätigkeiten ebenfalls kostenpflichtig.

7.3. Die Stornierung von Sonderanfertigungen ist nicht möglich. Der Auftraggeber hat die Kosten in voller Höhe zu tragen.

8. Lieferfristen und -termine

 8.1. Wir sind nicht an eine Liefer- oder Leistungsfrist gebunden, es sei denn eine Leistungszeit wurde ausdrücklich und ausweislich der Auftragsbestätigung vereinbart.

8.2. Im Falle höherer Gewalt (insbesondere bei Hindernissen aufgrund von Krieg, Streik, gesetzlicher und behördlicher Anordnungen, Pandemie und Epidemie, sowie Naturkatastrophen) sind wir für die Dauer der Auswirkung von der Leistungspflicht befreit. Leistungshindernisse, die länger als 120 Tage andauern, berechtigen zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und aus einer laufenden Geschäftsverbindung mit den Auftraggebern behalten wir uns das Eigentum an den ausgehändigten Unterlagen einschließlich der Prüf- und Schlussberichte vor.

9.2. Über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Unterlagen darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen nicht verfügt werden, noch dürfen diese an Dritte weitergegeben werden.

9.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Preises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die ausgehändigten Unterlagen auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Unterlagen heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten.

10. Gewährleistung

10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den von uns erstellten Abschlussbericht innerhalb einer Prüffrist von 2 Wochen abzunehmen. Behält sich der Auftraggeber seine Mängelrechte in Kenntnis des Vorliegens von Mängeln bei der Abnahmeerklärung nicht vor oder erklärt er die Abnahme nicht innerhalb der angebenden Frist, gilt der Bericht als mangelfrei abgenommen.

10.2. Der Auftraggeber hat alle von uns erstellten Unterlagen und Berichte auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Fehler, müssen vom Auftraggeber gerechnet ab Erhalt binnen 2 Wochen angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

10.3. Ein Fehler liegt nicht vor, wenn die Beanstandung durch Nichtbeachtung der vom Hersteller angegebenen Verwendung hervorgerufen wurde. Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung oder Einstellung einer Anlage, einer Maschine oder eines Geräts des Auftraggebers unterliegen nicht unserer Gewährleistungspflicht.

10.4. Der Auftraggeber hat sämtliche Anspruchsvoraussetzungen zu beweisen. 10.5. Soweit die Reklamation berechtigt ist, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Wiederholung der Durchführung berechtigt.

11. Allgemeine Haftung

11.1. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die Haftung von leicht fahrlässig verursachten unwesentlichen Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

11.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung und Datenschutzrecht sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11.3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Erhalt der Unterlagen oder Abnahme. Dies gilt nicht, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

1.4. Eine weitere Haftung, insbesondere für sonstige Vermögensschäden, ist ausgeschlossen.

11.5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Salvatorische Klausel

12.1. Erfüllungsort ist Berlin.

12.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Berlin. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am Erfüllungsort einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

12.3. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

12.4. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

3. Datenschutz

13.1. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der unter www.valisy.de abrufbaren Datenschutzerklärung.

13.2. Selbstverständlich werden generell alle personenbezogenen Daten streng vertraulich behandelt und die schutzwürdigen Belange des Auftraggebers streng berücksichtig