FAQ Validierung

Die Intervalle sind jährlich festgelegt. Eine Ausnahme stellt der Autoklav dar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Intervall auf zwei Jahre angehoben werden. Geregelt wird dieses in der Tabelle 5 der DIN 58946-7:2004-09 9.2.2 (Erneute Leistungsbeurteilung).