FAQ Validierung

  • Generell reicht bei Umzügen eine erneute Leistungsqualifizierung. Diese ist notwendig, da Prozessmedien wie Wasser und Luft aufgrund veränderter örtlicher Gegebenheiten z.B. neue Leitungen, beeinflusst werden können. 
  • In der Regel lässt sich ein „Umzug“ innerhalb einer Praxis (Raumwechsel) ohne erneute Leistungsqualifizierung durchführen, sofern keine Änderungen an den Versorgungssystemen von Luft und Wasser durchgeführt wurden. Kurz: bleiben alle Leitungen gleich und es werden keine neuen Rohre gelegt, muss keine erneute Leistungsqualifizierung durchgeführt werden. 
  • Anders sieht das bei einem Umzug in ein neues Gebäude oder in einen Anbau aus. Hier muss eine erneute Leistungsqualifizierung durchgeführt werden.